Firmenbuchhaltung
Eine unsaubere Buchhaltung zieht unangenehme Folgen nach sich und diese lassen sich nur schwer beseitigen. Oft steckt keine Absicht, sondern Unwissenheit dahinter. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wir als kompetenter Dienstleister und Spezialist erstellen Ihnen eine professionelle und reibungslose Firmenbuchhaltung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung gemäß § 238 Abs. 1 HGB und § 140 AO, samt allen dazugehörigen Arbeiten und übernehmen die gesamte Abwicklung. Nach eingehender Beratung stellen wir für Sie den Service zusammen, den Ihr Unternehmen wirklich braucht. Sie erhalten auf diese Weise eine individuelle, transparente Lösung im Bereich Finanzbuchhaltung.
Leistungen
Unsere Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung unter Berücksichtigung des § 6 Nr. 3 und 4 StBerG sind:
- Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Offene Posten Verwaltung in Form der kompletten Bearbeitung der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Sachkontenpflege
- Stammdatenpflege
- Bearbeitung des Haupt- und Nebenbuches
- Führung des Kassenbuches und anderer Bücher
- Zahlungsverkehrsvorbereitung
- Veranlassung über diverse Zahlungssysteme
- Vorbereitung des Jahresabschluss
- Kontenabstimmung
- Finanz- und Liquiditätsplanung
- Auf Wunsch Hol- und Bringservice für Belege und notwendige Unterlagen
- Sortieren der Belege und Prüfung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
- Kontierung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
- Verbuchung und systematische Archivierung
- Aufarbeiten von Rückständen
- Regelmäßige (monatliche bzw. vierteljährliche) Erstellung aussagekräftiger betriebswirtschaftlicher Auswertungen (BWA) inkl. Summen- und Saldenliste zur Darstellung über die derzeitige Kosten- und Ertragssituation
- Auf Wunsch persönliche Erläuterungen der Auswertungen und ggf. Erarbeitung erforderlicher Maßnahmen
- Übermittlung der aufbereiteten relevanten Daten nach ihren Weisungen an einen Steuerberater Ihrer Wahl
- Dieser kann dann auf dieser Grundlage den Jahresabschluss erstellen.
Die Übernahme und Weiterführung Ihrer Buchhaltung ist zu jedem Zeitpunkt eines Jahres möglich.